Vereinsförderung beantragen auf Kommunalebene
In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.
Beschreibung
Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
- Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
- Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen
Die Höhe der Förderung ist individuell.
Online-Dienst
Investive Sportförderung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 310.3 Ehrenamt, Sport, Kultur und Partnerschaften
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06151 881-1407
Gemeinde Messel - Zentrale Dienste, Bürgerservice, Kinder und Jugend (FB 2)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag:
08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Donnerstag:
07:30 - 12:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Auch außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon: 06159 71570
Telefax: 06159 715713
E-Mail: einwohnermeldeamt@messel.de
E-Mail: personalverwaltung@messel.de
Kontaktperson
Herr Juan Antonio Picón Silva
Hausanschrift
E-Mail: gewerbeamt@messel.de
Telefon Festnetz: 06159 715718
E-Mail: einwohnermeldeamt@messel.de
E-Mail: nachrichtenblatt@messel.de
erforderliche Unterlagen
Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.
Der Verein
- hat den Sitz in der Kommune
- ist im Vereinsregister gemeldet.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Förderung, Beihilfe, Gemeinschaft, Kommune, Verein, Unterstützung, Gemeinde, Zuwendungen