Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Friedhofsverwaltung
Beschreibung
Dienstleistungen
- Beratung in allen Friedhofsangelegenheiten
- Bestattungen und Trauerfeierlichkeiten
- Grabarten
- Friedhöfe in Rüsselsheim
- Standsicherheitskontrolle der Grabmale
Weitere Informationen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Freidhof
Anzahl der Stellplätze: 56
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Friedhof am Waldweg
Linien:- Bus: Linie Linien: 51, 52, 70
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten der Friedhöfe
1. April bis 31. August: 7 Uhr bis 20 Uhr
1. September bis zum 31. März: 7 Uhr bis Anbruch der Dunkelheit
Kontakt
Kontaktperson
Michael Finger
Willi Kuhn
Sandra Hilgert
Internet
Stichwörter
Friedhof, Friedhofsamt, Friedhofsverwaltung, Friedhofswesen
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Grabstelle, Friedhof, Grabnutzungsrecht