Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister Ausstellung
    99014018012000

    Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

    Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beim zuständigen Standesamt beantragen. Die Auszüge werden zum Beispiel aus Geburts-, Ehe- und Streberegistern ausgestellt. 
     

    Beschreibung

    In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.

    Sie haben die Möglichkeit, für sich oder eine Verwandte beziehungsweise einen Verwandten in der auf- beziehungswiese absteigenden Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister zu beantragen.

    Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie folgende Registerauszüge in verschiedenen Sprachen beantragen: 

    • Geburtenregister
    • Eheregister
    • Sterberegister

    Der Personenstand umfasst auch weitere familien- und namensrechtliche Tatsachen. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption, die Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein.

    Sie können die Registerauszüge kostenpflichtig für sich selbst beantragen sowie für Ihre Angehörigen in auf- beziehungswiese absteigender Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten. 
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Viernheim - Amt für Soziales und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    (Altes Rathaus)

    Kettelerstraße 3

    68519 Viernheim

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Neuen Markt
    Anzahl der Stellplätze: 110
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathausstraße / Fußgängerzone
      Bus: Linie Linie 612

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06204 988-0(Zentrale Rufnummer für Heiraten in Viernheim 06204 988-333)

    Fax: 06204 988-384

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Bargeldzahlung
    • Kontaktlos bezahlen
    • Bargeldlose Zahlung
    • Bezahlsysteme

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC), Barzahlung, Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.), ePayment

    Stichwörter

    Heirat, Sozialamt, Sozialhilfeantrag, Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie beantragen einen mehrsprachigen Registerauszug für sich selbst oder für 
      • Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner
      • Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner
      • Ihre Vorfahrin oder Ihren Vorfahren (Eltern, Großeltern)
      • Ihre Kinder oder Enkel
    • Sie können einen Verwandtschaftsnachweis erbringen, zum Beispiel durch eine 
      • Geburtsurkunde
      • Eheurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Beantragen Sie einen mehrsprachigen Registerauszug für eine andere Person (zum Beispiel Geschwister), müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
       

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Anweisung durch das Amtsgericht

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 30 bis 110 Jahre (Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein. Für Geburtseinträge beträgt die Aufbewahrungsfrist 110 Jahre und für Eheeinträge 80 Jahre.)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 14.07.2025

    Version

    Technisch erstellt am 18.08.2022

    Technisch geändert am 14.07.2025

    Stichwörter

    Tod, Auszug, mehrsprachig, Personenstandsregister, Personenstand, Registerauszug, Geburt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019