Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für außergewöhnliche Härtefälle
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen besonderer persönlicher Gründe oder Besonderheit des Einzelfalles
Beschreibung
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann nicht nach den allgemeinen Vorschriften verlängert werden. Auch eine Aufenthaltserlaubnis nach anderen Vorschriften kommt nicht in Betracht. Dann kann Ihnen diese Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets für Sie eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.
Es müssen auch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis gegeben sein (insbesondere Lebensunterhaltssicherung, geklärte Identität, kein Ausweisungsinteresse).
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Diese kann auf Antrag durch die Ausländerbehörde erlaubt werden.
Ihnen gegenüber kann eine Wohnsitzauflage erlassen werden.
Sie haben Anspruch auf Sozialleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII) und Kindergeld.
Ein Familiennachzug ist ausgeschlossen.
Sie haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können nur im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte enden Sie sich an die Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
Fachdienst Ausländerangelegenheiten - Allgemeines Aufenthaltsrecht, Einreise
Adresse
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Braim
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: s.braim@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1300
Frau Geidel
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: l.geidel@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1361
Frau Akcadag
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: s.akcadag@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1372
Frau Marelja
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: z.marelja@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1302
Herr Abdulhaqov
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: s.abdulhaqov@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1377
Frau Özer
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: h.oezer@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1363
Frau Heidenreich
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: d.heidenreich@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1301
Frau Fliedner
Hausanschrift
63128 Dietzenbach
E-Mail: j.fliedner@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1356
Frau Hofmeister
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: k.hofmeister@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1367
Frau Yazer
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: g.yazer@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1345
Frau Tahirovic
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: m.tahirovic@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1359
Frau Orak
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: m.orak@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1354
Frau Nazir
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: s.nazir@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1342
Frau Behse
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: l.behse@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1364
Frau Sas
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: y.sas@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1335
Herr Neziri
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: a.neziri@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1349
Herr Belgartit Boudraa
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: i.belgartit-boudraa@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1305
Frau Sarikaya
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: a.sarikaya@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1358
Herr Fiedler
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: v.fiedler@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1306
Herr Pesoldt
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: a.pesoldt@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1365
Herr Huzenko
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: a.huzenko@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1373
Formulare
Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde
Onlineverfahren möglich: nein
Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Hinweise für Neu-Isenburg: Spezialisierung
Voraussetzungen
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
- Keine Möglichkeit der Verlängerung oder Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis
- Besondere Umstände des Einzelfalles begründen außergewöhnliche Härte
- Drohen der vollziehbaren Ausreisepflicht
- Vorlage der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (bspw. Lebensunterhaltssicherung, ausreichender Wohnraum, Passpflicht)
- Kein Ausweisungsinteresse
- Kein Einreise- und Aufenthaltsverbot
Handlungsgrundlage(n)
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 12 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 25 Abs. 4, Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 25 Abs. 4a, 4b Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 29 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 44 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 44a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 78 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 78a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 50 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 53 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis wegen einer außergewöhnlichen Härte müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.
Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.
Während Ihres Termins werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel herzustellen. Die Aufenthaltserlaubnis hat die Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine außergewöhnliche Härte kann nur dann angenommen werden, wenn Sie sich in einer Notlage befinden, die sich deutlich von der Lage anderer Ausländer unterscheidet.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 04.04.2022
Stichwörter
Aufenthaltserlaubnis bei außergewöhnlicher Härte, außergewöhnlicher Härte