Eheschließung Vollzug Besondere
Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten miteinander verheiratet. Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten Ort.
Beschreibung
Für die Eingehung einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich erforderlich.
Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.
Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländern, vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
Formulare
Keine
Voraussetzungen
- Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
- Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
- Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
- Die Eheschließenden müssen geschäftsfähig(sein.
- Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein
- Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 1312 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 29 Personenstandsverordnung (PStV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.
Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.
Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden voraus; diese wird durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamten geprüft . Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den eventuellen Zeugen und der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten zu unterschreiben.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.
Kosten
Gebührenhöhe während der allgemeinen Öffnungszeiten, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.: Gebühr 47.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 18.11.2022
Stichwörter
Eheschließung, Die Ehe schließen, Hochzeit, Trauung