Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
Kreis Offenbach - Fachdienst Ausländerangelegenheiten - Allgemeines Aufenthaltsrecht, Einreise
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Akcadag
Frau Behse
Frau Elges
Frau Erden
Frau Erickson
Hausanschrift
E-Mail: s.erickson@kreis-offenbach.de
Frau Fliedner
Hausanschrift
63128 Dietzenbach
Telefon Festnetz: 06074 8180-1356
E-Mail: j.fliedner@kreis-offenbach.de
Frau Geidel
Frau Heidenreich
Frau Hofmeister
Frau Marelja
Frau Nazir
Herr Neziri
Frau Özer
Frau Orak
Frau Pervan
Frau Yazer
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 03.11.2021
Stichwörter
Arbeitsplatzsuche, Arbeitserlaubnis, Arbeitsgenehmigung, Aufenthalt nach Ausbildung