Wohnungsgeberbestätigung
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    Wohnungsgeberbestätigung

    Beschreibung

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der zuständigen Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

    Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die von der Eigentümerin / dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Wohnung sein.

    Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

    Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers

    • Name und Anschrift der Eigentümerin/des Eigentümers (falls dieser nicht selbst Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist)
    • Anschrift der Wohnung
    • Namen aller Personen, die die Wohnung beziehen und damit meldepflichtig sind
    • Datum des Einzugs

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Guxhagen - Pass- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    (Während der Umbauarbeiten der Gemeindeverwaltung erreichen Sie den Bürgerservice während der Sprechzeiten unter neuer Adresse.)

    Robert-Bosch-Straße 2

    34302 Guxhagen

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
      • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Zum Ehrenhain 2

    34302 Guxhagen

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechzeit)
    Mo. 13:30 - 15:30 Uhr (offene Sprechzeit)
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr  (Terminsprechzeit)
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Do. 14:00 - 17:30 Uhr (Terminsprechzeit)
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 566 594990

    Fax: +49 5665 9499-99

    E-Mail: buergerservice@gemeinde-guxhagen.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Bargeldzahlung
    • SEPA-Überweisung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Guxhagen

    Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen

    IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52

    BIC: GENODEF1HRV

    Bankinstitut: VR PartnerBank eG

    Gemeinde Guxhagen

    Empfänger: Gemeinde Guxhagen

    IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52

    BIC: HELADEF1MEG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Formulare

    Antrag auf Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

    Weitere Informationen

    Sprechstunden im Bürgerservice
    Im Bereich unseres Bürgerservices wird mit Terminvergaben gearbeitet.
    Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
    Wir sind für Sie da:
    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechzeit)
    Mo. 13:30 - 15:30 Uhr (offene Sprechzeit)
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr  (Terminsprechzeit)
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Do. 14:00 - 17:30 Uhr (Terminsprechzeit)
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)

    Zusätzlich besteht die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme im Bürgerservice.
    Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe


    Bezahlmöglichkeiten: SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..), Barzahlung

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter.

    Es besteht für Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber auch die Möglichkeit, die Bestätigung elektronisch gegenüber der zuständigen Meldebehörde abzugeben, wenn diese einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. In dem Fall erhalten Sie von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal, welches ihr/ihm von der Meldebehörde mitgeteilt wird.

    Wenn Sie sich dann bei dieser Meldebehörde anmelden, legen Sie entweder die Wohnungsgeberbestätigung vor oder geben das Zuordnungsmerkmal an.

    Fristen

    Die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bestätigung spätestens zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen.

    Weigert sich die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber, die Bestätigung auszustellen oder ist es Ihnen aus anderen Gründen nicht möglich, die Bestätigung zu erhalten, müssen sie dies der zuständigen Meldebehörde unverzüglich mitteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2018

    Version

    Technisch erstellt am 30.10.2015

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019