Anmeldung beim Versorgungswerk für Rechtsanwälte
    99114036000000

    Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen ist die berufsständische Versorgungseinrichtung für Rechtsanwälte in Hessen.

    Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen folgende Leistungen

    • Altersrente
      • Regulär mit Erreichen der Regelaltersgrenze
      • Vorgezogen auf schriftlichen Antrag nach Erreichen der entsprechenden Altersgrenze
      • Hinausgeschoben nach Überschreitung der Regelaltersgrenze und entsprechender Beantragung durch das Mitglied
    • Berufsunfähigkeitsrente
    • Hinterbliebenenrente für Witwen, Witwer, Lebenspartner und Waisen

    Darüber hinaus kann das Versorgungswerk auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten notwendiger, besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gewähren.

    Nähere Informationen zu den Leistungsarten gibt die Geschäftsstelle des Versorgungswerks und können zudem in der Satzung und auf der Internetseite des Versorgungswerks in Erfahrung gebracht werden.

    Zuständigkeit

    Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen
    Bockenheimer Landstraße 23
    60325 Frankfurt am Main
    Tel. +49 69 / 71 37 67 – 0
    Fax +49 69 / 71 37 67 – 30
    www.vw-ra-hessen.de

    Telefon- und Geschäftszeiten:

    montags - donnerstags
    von 09:00  - 12:30 Uhr und von 13:00 - 15:00 Uhr

    freitags
    von 09:00 - 14:00 Uhr

    Ihren Ansprechpartner finden Sie hier.

    Ansprechpartner

    Für Niederdorfelden (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Eine Antragstellung ist in der Regel schriftlich und ohne gesondertes Formular möglich (Ausnahme: Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats).

    Zur Vereinfachung des Verfahrens sendet das Versorgungswerk benötigte Formulare auch gerne per Post zu. Zudem können wichtige Formulare auf der Internetseite des Versorgungswerks heruntergeladen werden.

    Voraussetzungen

    Die wesentliche Voraussetzung für die Begründung einer Mitgliedschaft ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch eine hessische Rechtsanwaltskammer.

    Die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung sind in der Satzung geregelt. Der Anspruch auf Leistungen entsteht mit der Zahlung eines Beitrags.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen Bescheide des Versorgungswerks kann Widerspruch eingelegt werden. Im Widerspruchsverfahren wird eine gesonderte Anhörung durchgeführt. Sollte der Widerspruch erfolglos sein, kann Klage erhoben werden.

    Es empfiehlt sich, vor der Einlegung eines Widerspruchs Kontakt mit dem Versorgungswerk aufzunehmen, um den Sachverhalt zu klären.

    Verfahrensablauf

    Pflichtmitglied im Versorgungswerk werden gem. § 2 des Gesetzes über die Hessische Rechtsanwaltsversorgung (Hess. RAVG) Personen, die eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammern Frankfurt am Main oder Kassel erhalten haben.

    Der neu zugelassene Rechtsanwalt ist mit der Übergabe seiner Zulassungsurkunde dazu verpflichtet, das Versorgungswerk hierüber zu informieren. Hierauf sendet das Versorgungswerk alle erforderlichen Unterlagen zu.

    Bearbeitungsdauer

    Das Versorgungswerk beantwortet Anfragen und bearbeitet Anträge in der Regel noch am Tag des Eingangs.

    Sofern Dritte wie beispielsweise Krankenkassen oder medizinische Gutachter einbezogen werden, verlängert sich die Bearbeitungszeit. Hierauf hat das Versorgungswerk keinen Einfluss.

    Kosten

    Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.

    Mitglieder entrichten auf der Grundlage ihrer Einkünfte aus anwaltlicher Tätigkeit Beiträge, auf deren Grundlage Leistungen gewährt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium der Justiz

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 09.07.2015
    Technisch geändert am 13.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019