Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen.
Beschreibung
Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine
- Angststörung,
- Depression,
- Psychose,
- Autismus,
- ADHS oder
- eine Essstörung
sein.
Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.
Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel
- ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
- Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
- Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,
die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen).
Zuständigkeit
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter sind nach Ortschaften gegliedert.
Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter beim Landkreis Limburg-Weilburg ermitteln.
Sachbearbeiter
Zuständigkeiten
Eingliederungshilfe
Peter Eck
- Elz
- Hadamar
- Limburg
Katja Geis
- Bad Camberg
- Brechen
- Dornburg
- Elbtal
- Hünfelden
- Löhnberg
- Merenberg
- Selters
- Waldbrunn
- Weilburg
- Neuwied (Windhofschule Weilburg)
- Hilfen an Kinder in Pflegefamilien und in besonderen Wohnformen
- Leistungen an behinderte Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Hilfe in stationären Einrichtungen, Tagesstätten, Betreutes Wohnen)
Melanie Hardt
- Beselich
- Mengerskirchen
- Weilmünster
- Limburg (Astrid-Lindgren-Schule)
- Limburg (Albert-Schweitzer-Schule)
Carola Kremer
- Weinbach
- Runkel
- Villmar
- Limburg (Astrid-Lindgren-Schule)
- Bad Camberg (Freiherr-von-Schütz-Schule)
Ute Ehrhardt
- Grundsatzangelegenheiten
- Widerspruchsangelegenheiten
Timo Härtwig
- Heilpädagoge
Uwe Riepel
- Heilpädagogische Leistungen für Kinder im Vorschulalter (Frühförderung)
Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter sind nach Ortschaften gegliedert.
Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter beim Landkreis Limburg-Weilburg ermitteln.
Sachbearbeiter
Zuständigkeiten
Eingliederungshilfe
Peter Eck
- Elz
- Hadamar
- Limburg
Katja Geis
- Bad Camberg
- Brechen
- Dornburg
- Elbtal
- Hünfelden
- Löhnberg
- Merenberg
- Selters
- Waldbrunn
- Weilburg
- Neuwied (Windhofschule Weilburg)
- Hilfen an Kinder in Pflegefamilien und in besonderen Wohnformen
- Leistungen an behinderte Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Hilfe in stationären Einrichtungen, Tagesstätten, Betreutes Wohnen)
Melanie Hardt
- Beselich
- Mengerskirchen
- Weilmünster
- Limburg (Astrid-Lindgren-Schule)
- Limburg (Albert-Schweitzer-Schule)
Carola Kremer
- Weinbach
- Runkel
- Villmar
- Limburg (Astrid-Lindgren-Schule)
- Bad Camberg (Freiherr-von-Schütz-Schule)
Ute Ehrhardt
- Grundsatzangelegenheiten
- Widerspruchsangelegenheiten
Timo Härtwig
- Heilpädagoge
Uwe Riepel
- Heilpädagogische Leistungen für Kinder im Vorschulalter (Frühförderung)
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefax: 06431 296-449
E-Mail: 51.20@limburg-weilburg.de
Kontaktperson
Frau Katja Geis
Frau Carola Kremer
Herr Uwe Riepel
Voraussetzungen
- Der Anspruch auf Eingliederungshilfe setzt die Feststellung einer bestehenden oder drohenden seelischen Behinderung des Kindes oder Jugendlichen voraus.
- Eine drohende Behinderung liegt vor, wenn die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder diese Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Hinweise für Hessen: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Der Anspruch auf Eingliederungshilfe setzt die Feststellung einer bestehenden oder drohenden seelischen Behinderung des Kindes oder Jugendlichen voraus.
- Eine drohende Behinderung liegt vor, wenn die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder diese Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ist beim örtlichen Jugendamt zu stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 19.02.2025
Stichwörter
Soziale Rehabilitation, Jugendliche, Eingliederungshilfe Jugendliche, Junge Menschen, Hilfe zur Erziehung, Kinder, Eingliederungshilfe Kinder, Psychologische Hilfe Jugendliche, Psychologische Hilfe Kinder, Eingliederungshilfe, Seelische Gesundheit, Teilhabe, Beeinträchtigung, Integrationshilfe