Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Gewährung

    Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

    Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen.

    Beschreibung

    Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine

    • Angststörung,
    • Depression,
    • Psychose,
    • Autismus,
    • ADHS oder
    • eine Essstörung

    sein. 

    Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

    Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.

    Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
    • Leistungen zur sozialen Teilhabe

    Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel

    • ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
    • Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
    • Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,

    die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen).

    Zuständigkeit

    Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg

    Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter sind nach Ortschaften gegliedert.

    Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter beim Landkreis Limburg-Weilburg ermitteln.

    Sachbearbeiter

    Zuständigkeiten

    Eingliederungshilfe

    Peter Eck

    • Elz
    • Hadamar
    • Limburg

    Katja Geis

    • Bad Camberg
    • Brechen
    • Dornburg
    • Elbtal
    • Hünfelden
    • Löhnberg
    • Merenberg
    • Selters
    • Waldbrunn 
    • Weilburg
    • Neuwied (Windhofschule Weilburg)
    • Hilfen an Kinder in Pflegefamilien und in besonderen Wohnformen
    • Leistungen an behinderte Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Hilfe in stationären Einrichtungen, Tagesstätten, Betreutes Wohnen)

    Melanie Hardt

    • Beselich
    • Mengerskirchen
    • Weilmünster
    • Limburg (Astrid-Lindgren-Schule) 
    • Limburg (Albert-Schweitzer-Schule)

    Carola Kremer

    • Weinbach
    • Runkel
    • Villmar
    • Limburg (Astrid-Lindgren-Schule)
    • Bad Camberg (Freiherr-von-Schütz-Schule)

    Ute Ehrhardt

    • Grundsatzangelegenheiten
    • Widerspruchsangelegenheiten

    Timo Härtwig

    • Heilpädagoge

    Uwe Riepel

    • Heilpädagogische Leistungen für Kinder im Vorschulalter (Frühförderung)

    Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter sind nach Ortschaften gegliedert.

    Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter beim Landkreis Limburg-Weilburg ermitteln.

    Sachbearbeiter

    Zuständigkeiten

    Eingliederungshilfe

    Peter Eck

    • Elz
    • Hadamar
    • Limburg

    Katja Geis

    • Bad Camberg
    • Brechen
    • Dornburg
    • Elbtal
    • Hünfelden
    • Löhnberg
    • Merenberg
    • Selters
    • Waldbrunn 
    • Weilburg
    • Neuwied (Windhofschule Weilburg)
    • Hilfen an Kinder in Pflegefamilien und in besonderen Wohnformen
    • Leistungen an behinderte Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Hilfe in stationären Einrichtungen, Tagesstätten, Betreutes Wohnen)

    Melanie Hardt

    • Beselich
    • Mengerskirchen
    • Weilmünster
    • Limburg (Astrid-Lindgren-Schule) 
    • Limburg (Albert-Schweitzer-Schule)

    Carola Kremer

    • Weinbach
    • Runkel
    • Villmar
    • Limburg (Astrid-Lindgren-Schule)
    • Bad Camberg (Freiherr-von-Schütz-Schule)

    Ute Ehrhardt

    • Grundsatzangelegenheiten
    • Widerspruchsangelegenheiten

    Timo Härtwig

    • Heilpädagoge

    Uwe Riepel

    • Heilpädagogische Leistungen für Kinder im Vorschulalter (Frühförderung)

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefax: 06431 296-449

    E-Mail: 51.20@limburg-weilburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Der Anspruch auf Eingliederungshilfe setzt die Feststellung einer bestehenden oder drohenden seelischen Behinderung des Kindes oder Jugendlichen voraus.
    • Eine drohende Behinderung liegt vor, wenn die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder diese Beeinträchtigung zu erwarten ist.

    Hinweise für Hessen: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

    • Der Anspruch auf Eingliederungshilfe setzt die Feststellung einer bestehenden oder drohenden seelischen Behinderung des Kindes oder Jugendlichen voraus.
    • Eine drohende Behinderung liegt vor, wenn die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder diese Beeinträchtigung zu erwarten ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ist beim örtlichen Jugendamt zu stellen. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 19.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2014

    Technisch geändert am 17.06.2025

    Stichwörter

    Soziale Rehabilitation, Jugendliche, Eingliederungshilfe Jugendliche, Junge Menschen, Hilfe zur Erziehung, Kinder, Eingliederungshilfe Kinder, Psychologische Hilfe Jugendliche, Psychologische Hilfe Kinder, Eingliederungshilfe, Seelische Gesundheit, Teilhabe, Beeinträchtigung, Integrationshilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019