Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands befristet oder unbefristet ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch aus einem Nicht-EU-Staat sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen als auch bestimmte Rechte und – je nach Art der Eintragung im Ausweis – Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

    Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:

    • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
    • Anspruch auf Zusatzurlaub
    • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung,
    • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
    • Benutzung von Behindertenparkplätzen
    • Parkerleichterungen
    • Rundfunkgebührenbefreiung
    • ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen

    Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind:

    • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
    • H – Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
    • Bl – Blind
    • Gl – Gehörlos
    • RF – Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
    • B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
    • G – Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
    • TBl – Taubblind

    Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen „G", „aG", „H", „Bl" oder „Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenen Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Hierfür ist zusätzlich eine gültige Wertmarke notwendig.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Online-Dienste

    Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis / ein Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

    ID: L100001_385690930

    Beschreibung

    Mit diesem Onlineantrag können Sie einen Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2023

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Antrag auf Feststellung einer Behinderung

    ID: L100001_384714491

    Beschreibung

    Die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales bieten Ihnen hier die Möglichkeit, Ihren Erst- oder Änderungsantrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht online zu stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2023

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Hessische Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS)

    Ansprechpartner

    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel

    Adresse

    Hausanschrift

    Mündener Straße 4

    34123 Kassel

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie für persönliche Vorsprachen einen Termin!

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen
    • Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr)
    • gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für ausländische Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten)

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Feststellungbescheid über eine Behinderung von mindestens einem Grad 50.
    • Wenn Sie keinen deutschen Pass haben und aus einem Nicht-EU-Staat stammen, brauchen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Schwerbehindertenausweis können Sie nur beantragen, wenn bei Ihnen zuvor ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wurde.

    Wenn Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, wird Ihnen bei einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, sofern dort bereits ein Passfoto von Ihnen vorliegt.

    Wenn das nicht der Fall sein sollte,

    • Sie aber bereits einen Feststellungsbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 haben
    • oder bei Verlust, Beschädigung oder Ablauf Ihres bestehenden Schwerbehindertenausweises,

    können Sie bei der zuständigen Stelle eine (neue) Ausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Für die Ausstellung müssen Sie der zuständigen Stelle ein Lichtbild/ Passfoto von sich zusenden. Die zuständige Stelle prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.

    Bei vorliegenden Voraussetzungen stellt sie einen (neuen) Schwerbehindertenausweis aus und schickt Ihnen den Ausweis zu.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wichtig: Auf die Rückseite des Lichtbildes oder Passfotos müssen Sie Ihren Namen, Geburtsdatum und das Aktenzeichen der Ausweis ausstellenden Behörde schreiben.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) am 22.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2013

    Technisch geändert am 19.02.2025

    Stichwörter

    Vergünstigung, Beförderung Bus, schwerbehindert, Schwerbehindert, Nachteilsausgleich, Blind, besonderer Kündigungsschutz, außergewöhnliche Gehbehinderung, Mitnahme einer Begleitperson, Behinderung, Beeinträchtigung, Schwerbehindertenausweis, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Gehörlos, Merkzeichen, unentgeltliche Beförderung, Beförderung Bahn, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, öffentliche Verkehrsmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019