Schulgeld Befreiung

    Schule - Lernmittelfreiheit

    Beschreibung

    In Hessen gilt die so genannte Lernmittelfreiheit: Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern müssen Lernmittel wie Schulbücher, Materialien für den naturwissenschaftlichen Unterricht oder Lernsoftware nicht auf eigene Kosten anschaffen. Stattdessen können diese für einen bestimmten Zeitraum ausgeliehen werden.

    Bestimmte Gegenstände sind von der Lernmittelfreiheit ausgenommen und müssen von den Schülerinnen und Schülern selbst mitgebracht werden. Dazu gehören zum Beispiel Schreib- und Zeichenmaterial, Taschenrechner und Musikinstrumente. Für die Anschaffung von Lehrmitteln wie Sportgeräten oder Wandkarten sind hingegen die Schulträger zuständig.

    Zuständigkeit

    Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen und beihilfeberechtigten Ersatzschulen werden die an der Schule eingeführten Lernmittel unentgeltlich und zeitlich befristet zum Gebrauch überlassen (Ausleihe) oder sie werden in den Räumen der Schule zum gemeinsamen Gebrauch bereitgestellt.

    Ansprechpartner

    Für Schöffengrund wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 10.08.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Übungshefte, leihweise, Schulmaterialien, Schulbuch, Lernmaterialien, Schulbücher, Lehrmaterialien, Lehrmittelfreiheit, kostenlos, Leihe, kostenfrei

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de