Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste
Beschreibung
Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale werden in einer Denkmalliste erfasst, die als Arbeitshilfe für alle Beteiligten dient. Die Aufnahme eines Kulturdenkmals in dieser Liste hat deklaratorische Bedeutung, das heißt, ein Kulturdenkmal ist bereits geschützt, bevor es in dieser Liste geführt wird, weil es die Definitionen erfüllt, die das Denkmaklschutzgesetz aufstellt.
Aufgeführt wird in der Denkmalliste:
- Kurzbezeichnung des Kulturdenkmals
- Lage
- charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)
Die hessische Denkmalliste befindet sich im Aufbau. Welche Gebiete bereits vollständig mit geobezogenen Fachdaten aufbereitet werden konnten, können Sie im Internetauftritt "Kulturdenkmäler in Hessen" recherchieren. Weitere Gebiete werden stufenweise ergänzt.
- Kulturdenkmäler in Hessen(Landesamt für Denkmalpflege Hessen)
Zuständigkeit
Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist zuständig für die Inventarisation aller Hessischen Denkmäler.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Die Zuständigkeiten sind im Bereich des Denkmalschutzes beim Fachdienst Bauen nach Kommunen unterteilt. Wer Ihre richtige Ansprechperson ist, können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:
KommuneZuständige Ansprechperson
Allendorf Hans-Peter LückelBad Arolsen Philipp WendeBad Wildungen Peter PlettBattenbergHans-Peter Lückel
Burgwald Florian SchickDiemelstadt Christian DöhlerFrankenau Christian Döhler
Frankenberg (Eder) Florian SchickGemeinde DiemelseeChristian Döhler
Gemeinde Edertal Philipp Wende
Gemünden (Wohra) Florian SchickHainaFlorian Schick
Hatzfeld (Eder) Hans-Peter Lückel
Korbach Vanessa BeckerLichtenfelsChristina FrankRosenthalFlorian SchickTwistetalChristina FrankVöhlPhilipp Wende
Volkmarsen Christian Döhler
WaldeckPeter Plett
WillingenChristina Frank
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Bauen
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Telefon: 05631 954-1418
E-Mail: bauen@lkwafkb.de
Kontaktperson
Florian Schick
Denkmalschutz
Verfahrensablauf
Ein Kulturdenkmal wird von Amts wegen in die Denkmalliste aufgenommen. Auch kann jeder (z.B. Eigentümer) einen entsprechenden Antrag stellen. Das Objekt muss die im Denkmalschutzgesetz definierten Eigenschaften haben.
In diesem Verfahren wird der Eigentümer unterrichtet, wenn ein Eintrag erfolgt, und auf die Rechte und Pflichten hingewiesen, die der Besitz eines Kulturdenkmals mit sich bringt.
Kosten
Für die Eintragung und die Einsicht in die Denkmalliste werden keine Gebühren erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013
Stichwörter
Bodendenkmale, archäologische Kulturdenkmale, archäologische Flächendenkmale, Baudenkmale, Gartendenkmalpflege, bewegliche Kulturdenkmale, Kulturlandschaften, Denkmalverzeichnis, städtebauliche Denkmalpflege, Kulturdenkmale, Kunstdenkmale, Kleindenkmale, Denkmalliste