Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Zwesten - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Ringstraße 1
34596 Bad Zwesten
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Auf Anfrage können individuelle Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05626 9993-21
Telefon Festnetz: 05626 9993-23
E-Mail: grochowski.rathaus@badzwesten.de
E-Mail: schaefer-s.rathaus@badzwesten.de
Kontaktperson
Frau Selina Schäfer
Hausanschrift
Ringstraße 1
34596 Bad ZwestenE-Mail: schaefer-s.rathaus@badzwesten.de
Telefon Festnetz: 05626 9993-21
Herr Nico Grochowski
Hausanschrift
Ringstraße 1
34596 Bad ZwestenE-Mail: grochowski.rathaus@badzwesten.de
Telefon Festnetz: 05626 9993-23
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
PA, nPA, ePA, neu, Perser, Befreiung, Ausweis, Perso, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis