Handelsregister Eintragung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    99057001060006

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) anmelden

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Gründen Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die GmbH und ist vollständig rechtsfähig.
     

    Zuständigkeit

    für die Anmeldung:

    • Notariat
      Einen Notar oder eine Notarin
       

    für die Eintragung:

    • das für den Sitz des Unternehmens zuständige Registergericht

    Die Führung der Handelsregister ist in Hessen auf die Amtsgerichte

    Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden

    konzentriert. Die Zuständigkeit liegt nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet.
     

    Ansprechpartner

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2011
    Technisch geändert am 09.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    Vor der Anmeldung der GmbH müssen

    • der Gesellschaftsvertrag vorliegen,
    • die Sacheinlagen voll und
    • die Geldeinlagen zu mindestens 25 Prozent des jeweiligen Nennbetrages jedes einzelnen Geschäftsanteils bezahlt sein.
    • Insgesamt muss auf das Stammkapital mindestens soviel eingezahlt sein, dass der Gesamtbetrag der eingezahlten Geldeinlagen zuzüglich des Gesamtbetrages der Geschäftsanteile, für die Sacheinlagen zu leisten sind, mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals von 25.000,00, also 12.500,00 Euro, erreicht.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anmeldung
    Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister erfolgt durch sämtliche Geschäftsführer elektronisch in öffentlich beglaubigter Form. Wenden Sie sich dabei an eine Notarin oder einen Notar.

    Änderungen
    Maßgebliche Änderungen Ihrer GmbH, wie beispielsweise die Änderung der Rechtsform oder des Firmensitzes, sollten Sie unverzüglich dem Amtsgericht mitteilen. Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.
     

    Kosten

    Die Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister sind abhängig vom Eintragungsaufwand

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 28.11.2019

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2011
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Handelsregistereintrag, Abschrift Handelsregister, Eintrag Handelsregister, Handelsregistereintragung, Handelsregisternummer, HGB, Kapitalgesellschaft, GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019