Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) anmelden
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Beschreibung
Gründen Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die GmbH und ist vollständig rechtsfähig.
Zuständigkeit
für die Anmeldung:
- Notariat
Einen Notar oder eine Notarin
für die Eintragung:
- das für den Sitz des Unternehmens zuständige Registergericht
Die Führung der Handelsregister ist in Hessen auf die Amtsgerichte
Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden
konzentriert. Die Zuständigkeit liegt nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium der Justiz - Anschriften und Kontaktdaten der Handels- und Genossenschaftsregister in Hessen finden Sie hier
Adresse
Hausanschrift
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 611 32-0
Internet
Voraussetzungen
Vor der Anmeldung der GmbH müssen
- der Gesellschaftsvertrag vorliegen,
- die Sacheinlagen voll und
- die Geldeinlagen zu mindestens 25 Prozent des jeweiligen Nennbetrages jedes einzelnen Geschäftsanteils bezahlt sein.
- Insgesamt muss auf das Stammkapital mindestens soviel eingezahlt sein, dass der Gesamtbetrag der eingezahlten Geldeinlagen zuzüglich des Gesamtbetrages der Geschäftsanteile, für die Sacheinlagen zu leisten sind, mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals von 25.000,00, also 12.500,00 Euro, erreicht.
Handlungsgrundlage(n)
- • § 5a Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) – Unternehmergesellschaft
- • § 7 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) – Anmeldung der Gesellschaft
- • § 8 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) – Inhalt der Anmeldung
- • § 12 Handelsgesetzbuch (HGB) – Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen
Verfahrensablauf
Anmeldung
Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister erfolgt durch sämtliche Geschäftsführer elektronisch in öffentlich beglaubigter Form. Wenden Sie sich dabei an eine Notarin oder einen Notar.
Änderungen
Maßgebliche Änderungen Ihrer GmbH, wie beispielsweise die Änderung der Rechtsform oder des Firmensitzes, sollten Sie unverzüglich dem Amtsgericht mitteilen. Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.
Kosten
Die Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister sind abhängig vom Eintragungsaufwand
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 28.11.2019
Stichwörter
Handelsregistereintrag, Abschrift Handelsregister, Eintrag Handelsregister, Handelsregistereintragung, Handelsregisternummer, HGB, Kapitalgesellschaft, GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH