Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Beschreibung
Wenn Sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind und Ihren Kanzleisitz in einen anderen Kammerbezirk verlegen, muss bei der dort zuständigen Rechtsanwaltskammer ein Antrag auf Aufnahme gestellt werden.
Gleiches gilt, wenn eine Rechtsanwalts-GmbH ( RA-GmbH) oder Rechtsanwalts-AG (RA-AG) ihren Sitz verlegt.
Online-Dienst
Zuständigkeit
an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.
Ferner ist die bisher zuständige Rechtsanwaltskammer über die Kanzleisitzverlegung zu informieren.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
- Einheitlicher Ansprechpartner Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Fragebogen zum Antragsformular
-
Aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO (Original) bzw. gem. § 59j BRAO (Original).
- Antragsformulare der Rechtsanwaltskammer Kassel:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Antragsformular und Fragebogen der Rechtsanwaltskammer Frankfurt:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Kosten des Verfahrens betragen:
- Rechtsanwaltskammer Kassel:
- 77,00 Euro (RA/RAin)
- 384,00 Euro (RA-GmbH, RA-AG)
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt:
- 60,00 Euro (RA/RAin)
-
150,00 Euro (RA-GmbH, RA-AG)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.12.2019
Geändert am 10.01.2023
Stichwörter
Jurist, Anerkennung, Juristin, Rechtsanwaltskammer, Berufsrecht, Rechtsanwältin, Advokat, Rechtsanwalt, Berufsanerkennung