Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für schwerbehinderte Menschen
Integrationsfachdienst (IFD), Beratungsdienstleistungen
Beschreibung
Der IFD unterstützt schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber:
- Bei individuellen Fragen zu Krankheit, Behinderung und beruflicher Rehabilitation
- Mit Informationen und Hilfen zur beruflichen Integration
- Bei Über- und Unterforderung am Arbeitsplatz
- Bei Konflikten und Problemen, die sich auf das Arbeitsleben auswirken
- Durch Information und Beratung von Vorgesetzten und Kollegen
- Bei Bedarf durch Beratung mit Gebärdensprachkompetenz
-
Bei allen Fragen zum Thema Behinderung im Arbeitsleben
Zuständigkeit
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung an das Integrationsamt, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Rechtsgrundlage(n)
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Siehe dazu auch Faltblatt 7, Berufliche Integration, Beratung und Vermittlung durch Integrationsfachdienste
- Integrationsfachdienst:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Faltblatt "Integrationsfachdienste":(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
- Integrationsamt LWV Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachlich freigegeben am
Geändert am 10.01.2023
Stichwörter
Integrationsamt, Eingliederung, Integration, Integrationsfachdienst, IFD, Berufstätigkeit, Behinderung