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    Pharmaberater AnerkennungOnline erledigen

    Pharmaberater, Anerkennung

    Beschreibung

    Pharmazeutische Unternehmer dürfen gemäß § 75 Arzneimittelgesetz (AMG) nur Personen mit entsprechender Sachkenntnis beauftragen, hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufzusuchen, um diese über Arzneimittel fachlich zu informieren (Pharmaberater).
    Die Sachkenntnis besitzen

    1. Apotheker oder Personen mit einem Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder der Veterinärmedizin abgelegte Prüfung,
    2. Apothekerassistenten sowie Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als technische Assistenten in der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder Veterinärmedizin,
    3. Pharmareferenten.

    Die zuständige Behörde kann gemäß § 75 Abs. 3 AMG eine abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung als ausreichend anerkennen, die einer der Ausbildungen der genannten Personen mindestens gleichwertig ist.
     

    Online-Dienst

    Antrag auf Anerkennung als Pharmaberaterin / Pharmaberater

    Beschreibung

    Pharmazeutische Unternehmer dürfen gem. § 75 Arzneimittelgesetz (AMG) nur Personen mit entsprechender Sachkenntnis beauftragen, hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufzusuchen, um diese über Arzneimittel fachlich zu informieren (Pharmaberater). Mit diesem Onlineantrag können Sie die Anerkennung zum Pharmaberater beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    normal

    Zuständige Stelle

    Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 2

    64283 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Postanschrift

    Postfach 2913

    65019 Mainz-Kastel

    (Zentrale Postanschrift)

    Kontakt

    Telefon: +49 611 3259-1000

    Telefax: +49 611 32759-1999

    E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

    Internet

    Erforderliche Unterlagen

    formloser Antrag, Nachweise über die abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bescheinigung über die Sachkenntnis nach § 75 AMG ist kostenpflichtig (150,00 Euro).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachlich freigegeben am

    Geändert am 25.01.2023

    Stichwörter

    Arzneimittelrecht, Pharmazie, Apotheker, Arztbesucher, Pharmareferent, Ärztebesucher, Arznei, Arzneimittel, Pharmaberater, Heilmittelrecht