Pharmaberater AnerkennungOnline erledigen

    Pharmaberater, Anerkennung

    Beschreibung

    Pharmazeutische Unternehmer dürfen gemäß § 75 Arzneimittelgesetz (AMG) nur Personen mit entsprechender Sachkenntnis beauftragen, hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufzusuchen, um diese über Arzneimittel fachlich zu informieren (Pharmaberater).
    Die Sachkenntnis besitzen

    1. Apotheker oder Personen mit einem Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder der Veterinärmedizin abgelegte Prüfung,
    2. Apothekerassistenten sowie Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als technische Assistenten in der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder Veterinärmedizin,
    3. Pharmareferenten.

    Die zuständige Behörde kann gemäß § 75 Abs. 3 AMG eine abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung als ausreichend anerkennen, die einer der Ausbildungen der genannten Personen mindestens gleichwertig ist.
     

    Online-Dienst

    Antrag auf Anerkennung als Pharmaberaterin / Pharmaberater

    ID: L100001_385639085

    Beschreibung

    Pharmazeutische Unternehmer dürfen gem. § 75 Arzneimittelgesetz (AMG) nur Personen mit entsprechender Sachkenntnis beauftragen, hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufzusuchen, um diese über Arzneimittel fachlich zu informieren (Pharmaberater). Mit diesem Onlineantrag können Sie die Anerkennung zum Pharmaberater beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120142

    64238 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift)

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Str. 5

    64295 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Kontakt

    Telefon: +49 611 3259-1000

    Telefax: +49 611 32759-1999

    E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    formloser Antrag, Nachweise über die abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bescheinigung über die Sachkenntnis nach § 75 AMG ist kostenpflichtig (150,00 Euro).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Arzneimittelrecht, Arzneimittel, Pharmareferent, Arztbesucher, Pharmaberater, Ärztebesucher, Heilmittelrecht, Apotheker, Arznei, Pharmazie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English