Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln (Versandapotheke) Erlaubnis
Beschreibung
Wenn Sie apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Online-Dienste
Erlaubnisse und Genehmigungen für den Apothekenbetrieb
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Vertrauensniveau
normal
Erlaubnisse und Genehmigungen für den Apothekenbetrieb
Beschreibung
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normal
Zuständige Stelle
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
- Versandhandel von Arzneimitteln:(Regierungspräsidiums Darmstadt)
Ansprechpartner
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 2913
65193 Wiesbaden
(Zentrale Postanschrift)
Kontakt
Telefon: +49 611 3259-1000
Telefax: +49 611 32759-1999
E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (Formular)
- Falls für den Versandhandel Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume genutzt werden sollen: Angaben zu Größe, Beschaffenheit, Einrichtung und Funktion der zusätzlichen Betriebsräume unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Mietvertrags)
Formulare
Das Antragsformular finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt unter "Apotheken"
- Apotheken (unter Downloads):(Regierungspräsidium Darmstadt)
Voraussetzungen
- Der Versand darf nur aus einer öffentlichen Apotheke, für die eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb erfolgen
- Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Apothekenbetrieb
- Ein Qualitätssicherungssystem für den Versandvorgang muss vorhanden sein
- Näheres: siehe Antragsformular
Hinweis: Alle Arzneimittelhändler, die einen Webshop betreiben, sind in einem zentralen Register beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information DIMDI einzutragen.
- Registrierte Arzneimittelhändler:(Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information - DIMDI)
Rechtsgrundlage(n)
- § 11a Apothekengesetz (ApoG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 43 Absatz 1 Arzneimittelgesetz (AMG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Verwaltungsgebühr: 150,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Das Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) führt ein Versandapothekenregister, in dem alle deutschen Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis aufgeführt sind. An diese Händler vergibt das DIMDI ein Sicherheitslogo, das die Anbieter auch auf ihrer Homepage abbilden können. Verbraucher können das Versandapothekenregister auf der Homepage des DIMDI einsehen.
- Versandapothekenregister:(Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information DIMDI)
- Rechtlicher Hintergrund:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Bemerkungen
EU-Sicherheitslogo
Das EU-Sicherheitslogo finden Sie auf Webseiten von Internet-Arzneimittelhändlern, die im Versandhandels-Register erfasst sind.
Für sich allein besitzt es noch keine Aussagekraft. Aber mit drei einfachen Schritten verringern Sie das Risiko, auf Webseiten unseriöser Anbieter zu bestellen:
- EU-Sicherheitslogo:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Regierungspräsidium Darmstadt am 25.10.2016
Geändert am 25.01.2023
Stichwörter
Giftstoffe, Versandhandel, Medikamente, Arzneimittelkontrolle, Arznei, Arzneimittelüberwachung, Gesundheitsdienst, Betäubungsmittelüberwachung, Gefahrstoffhandel, Medizin, Versandapotheke, Medikament, Apothekenaufsicht, Betäubungsmittelkontrolle, Arzneimittel, Apotheker, Arzneimittelprüfung, Betäubungsmittel, Arzneimitteleinzelhandel, Gefahrstoff