Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und WaldwegenOnline erledigen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
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Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachlich freigegeben am
Geändert am 03.01.2023
Stichwörter
Fußwegeschäden, Gehwegschaden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen