Verdacht auf Impfschadensfall melden
Beschreibung
Treten nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus gehen, so ist sofort ein Arzt, möglichst der impfende Arzt zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.
- Schutzimpfungen:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Zuständigkeit
An den Arzt, der die Impfung vorgenommen oder Ihren behandelnden Arzt
Ansprechpartner
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda - Hessenweite Zuständigkeiten
Adresse
Postanschrift
Postfach 2351
36013 Fulda
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 661 6207-0
Telefax: +49 611 327-644915
E-Mail: postmaster@havs-ful.hessen.de
Internet
Weitere Informationen
Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) erreichbar.
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda
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Postfach 2351
36013 Fulda
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Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
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Telefon: +49 661 6207-0
Telefax: +49 611 327-644915
E-Mail: postmaster@havs-ful.hessen.de
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Weitere Informationen
Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) erreichbar.
Voraussetzungen
Als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff können nach einer Impfung kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen auftreten, wie:
- Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle für die Dauer von 1 - 3 Tagen (gelegentlich länger)
- Fieber unter 39.50 C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten
- "Impfkrankheit" ( 1 - 3 Wochen nach der Impfung), zum Beispiel masern- bzw. varizellenähnliche Hauterscheinungen.
Kommt es im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die darüber hinaus gehen, sollte ein Arzt, möglichst der impfende Arzt konsultiert werden.
Siehe dazu auch Leistungsbeschreibung "Schutzimpfungen"
- Schutzimpfungen:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Rechtsgrundlage(n)
- § 60 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 61 IfSG Gesundheitsschadensanerkennung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 62 IfSG Heilbehandlungen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 63 IfSG Konkurrenz von Ansprüchen, Anwendung der Vorschriften nach dem Bundesversorgungsgesetz, Übergangsregelungen zum Erstattungsverfahren an die Krankenkassen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 65 IfSG Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 66 IfSg Zahlungsverpflichteter:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 20d Abs. 1 SGB V SIRL - Schutzimpfungsrichtlinie:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Besteht ein Verdacht auf Impfnebenwirkungen, so muss die Meldung darüber sofort (innerhalb von 24 Stunden) an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.
Dafür sollte der vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelte Meldebogen verwendet werden.
Bestätigt sich der Verdacht, können Sie beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Fulda eine Versorgung bei Impfschaden beantragen. Das Amt ist für alle Impfschäden zuständig, die durch eine in Hessen vorgenommene Impfung verursacht worden sind. Siehe dazu auch Leistungsbeschreibung "Versorgung bei Imfschaden beantragen".
- Meldeformulare:(Paul-Ehrlich-Institut)
- Versorgung bei Impfschaden beantragen:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Kosten
Keine
Bemerkungen
Weitere Informationen:
- Paul-Ehrlich-Institut
- Robert-Koch-Institut
-
Versorgung bei Impfschaden beantragen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 13.05.2013
Geändert am 30.01.2023
Stichwörter
Impfschäden, Rehabilitation, Impfschädigung, Gesundheitsschäden, Infektionsschutz, Schutzimpfung, Impfschaden, Bundesseuchengesetz, Heilbehandlung, Entschädigung, Infektionskrankheit, Infektion, Impfen, Impfstoff, Impfung, Infektionskrankheiten, Infektionsschutzgesetz