Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege

    Unterhaltsheranziehung

    Beschreibung

    Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

    Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

    Zuständigkeit

    Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verwandte, Angehörige, Unterhaltspflicht, Sozialamt, Unterhaltsheranziehung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English