Personalmeldung Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen Entgegennahme

    Anzeige des Wechsels des Leitungspersonals in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen

    Als Betreiber einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen haben Sie den Wechsel einer Leitungskraft unverzüglich anzuzeigen.

    Beschreibung

    Als Betreiber einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen haben Sie den Wechsel einer Leitungskraft unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei müssen Sie Name, berufliche Ausbildung und den Werde-gang angeben und nachweisen.

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung VI Pflege/Aufsicht/Förderwesen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120142

    64238 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift)

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Str. 5

    64295 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Kontakt

    Telefon: +49 611 3259-1000

    Telefax: +49 611 32759-1999

    E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise zur beruflichen Ausbildung und des beruflichen Werdegangs der Leitungskraft (Zeugnis, Arbeitszeugnis in Kopie)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    • Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Ver-sorgung und Soziales angezeigt sein.
    • Es liegen keine einschlägigen rechtskräftigen Verurteilungen oder Ordnungswidrigkeiten gegen die Leitungskraft vor.
    • Die Leitungskraft verfügt über eine einschlägige Ausbildung und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens zwei Jahren.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen zeigen den Wechsel der Leitungskraft an und stellen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
    • Das Amt prüft die Eignung der Leitungskraft anhand der Unterlagen.
    • Bei Bedarf fordert das zuständige Amt weitere Unterlagen an.
    • Das Amt übersendet einen kostenpflichtigen Bescheid an die Einrichtungsbetreiber.

    Fristen

    gesetzliche Vorgabe: unverzüglich

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 5 Wochen

    Kosten

    Zahlungsweise: Überweisung/Zahlschein: Verwaltungsgebühr 220.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 23.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Stichwörter

    HGBP, Leitungskräfte, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, Meldepflicht, Wechsel Einrichtungsleitung, Personal, Wechsel Pflegedienstleitung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de