Personalmeldung Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen Entgegennahme anlassbezogen

    Anlassbezogene Personalmeldung von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen

    Wenn Sie eine Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen betreiben, müssen Sie anlassbezogen eine Meldung Ihres Personalstandes vornehmen.

    Beschreibung

    Als Betreiberinnen und Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen haben Sie anlassbezogen, z.B. auf Aufforderung des Amtes, Ihr Personal an die Betreuungs- und Pflegeaufsicht zu melden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung VI Pflege/Aufsicht/Förderwesen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120142

    64238 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift)

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Str. 5

    64295 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Kontakt

    Telefon: +49 611 3259-1000

    Telefax: +49 611 32759-1999

    E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales angezeigt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    -    Sie übermitteln den Personalstand des Betreuungs- und Pflegepersonals Ihrer Einrichtung mit den erforderlichen Angaben an das zuständige Amt.
    -    Das Amt prüft den von Ihnen übermittelten Personalstand.
    -    Bei Bedarf ordnet das zuständige Amt eine Überprüfung Ihrer Einrichtung an.
     

    Fristen

    umgehend nach Aufforderung

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 23.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Stichwörter

    Heimaufsicht, HGBP, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, Personal, Meldepflicht, Personalmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de