Personalmeldung Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen Entgegennahme jährlich

    Jährliche Personalmeldungen von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen

    Wenn Sie eine Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen betreiben, müssen Sie jährlich Ihr Personal an die Betreuungs- und Pflegeaufsicht melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie Betreiberinnen oder Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen sind, müssen Sie jährlichen den Stand Ihres Betreuungs- und Pflegepersonals melden. In dieser Meldung müssen Sie die im vorangegangenen Kalenderjahr eingetretenen Veränderungen des Betreuungs- und Pflegepersonals angeben. Sie müssen die Meldung bis zum 31. Januar an die Betreuungs- und Pflegeaufsicht abgeschickt haben.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Hessisches Amt für Versorgung und Soziales.

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung VI Pflege/Aufsicht/Förderwesen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120142

    64238 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift)

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Str. 5

    64295 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Kontakt

    Telefon: +49 611 3259-1000

    Telefax: +49 611 32759-1999

    E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales angezeigt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie übermitteln den Personalstand des Betreuungs- und Pflegepersonals Ihrer Einrichtung mit den erforderlichen Angaben an das zuständige Amt.
    • Das Amt prüft den von Ihnen übermittelten Personalstand.
    • Bei Bedarf ordnet das zuständige Amt eine Überprüfung Ihrer Einrichtung an.

    Fristen

    Gesetzliche Meldefrist für die Anzeige ist der 31.01. jeden Jahres.

    Bearbeitungsdauer

    Die Einrichtung erhält keine Nachricht über die Bearbeitung der Anzeige.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 23.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Stichwörter

    Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, Personalmeldung, HGBP, Heimaufsicht, Meldepflicht, Personal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English