Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme / Entbindungspfleger ErteilungOnline erledigen

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger beantragen

    Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger beantragen?

    Beschreibung

    Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger erteilt.

    Online-Dienst

    Erlaubnis zum Führen einer Berufs- / Weiterbildungsbezeichnung

    ID: L100001_385517419

    Beschreibung

    Zum Führen einer Berufsbezeichnung in den so genannten Gesundheits- und Pflegefachberufen oder einer Weiterbildungsbezeichnung ist eine Erlaubnis erforderlich. Diie Erlabnis können Sie mit diesem Antrag beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 2

    64283 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Postanschrift

    Postfach 2913

    65193 Wiesbaden

    (Zentrale Postanschrift)

    Kontakt

    Telefon: +49 611 3259-1000

    Telefax: +49 611 32759-1999

    E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Geeignetheit (nicht älter als drei Monate),
    • Führungszeugnis gemäß § 30 (4) Bundeszentralregistergesetz(nicht älter als drei Monate),
    • Zuverlässigkeitserklärung

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,
    • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
    • Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet,
    • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage
     

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
    • Die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
       

    Fristen

    Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate

    Kosten

    Gebühr 80.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Bereich der Entbindungspflege ist der Beruf Hebamme / Entbindungspfleger staatlich geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 23.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Stichwörter

    Hebamme, Entbindungspfleger, Erlaubnis, Führen, Führung, Berufsbezeichnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de