Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme

    Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

    Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.

    Beschreibung

    Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

    Weinbauerzeugnisse sind

    • Trauben,
    • Traubenmost,
    • Maische,
    • Wein,
    • Perlwein,
    • Schaumwein,
    • Likörwein und
    • Brennwein.

    Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

    zuständige Stelle

    Hessische Landeslabor (Weinkontrolle)

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Hessisches Landeslabor - Fachgebiet III 1 Getränke, Bedarfsgegenstände - Weinkontrolle

    Adresse

    Hausanschrift

    Glarusstraße 6

    65203 Wiesbaden

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Glarusstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 39, E

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 5545

    65045 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 7:30 – 16:00 Uhr

    Freitag 7:30 – 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 611 76080

    Telefax: +49 611 7608130

    E-Mail: Weinkontrolle@LHL.Hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Informationen zu den zu transportierenden Weinbauerzeugnissen (in der Regel aus der eigenen Weinbuchführung ersichtlich)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja (analoges Antragsverfahren)

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja, ab 2023

    Voraussetzungen

    Für Onlineantragsverfahren (ab 2023):

    • Ein Unternehmenskonto auf Basis von Elster ("Mein Unternehmenskonto")
    • Antragstellende müssen mit ihrer Adresse und einer Betriebsnummer in einer Marktteilnehmerliste intern hinterlegt sein. Dies erfolgte automatisch mit Stand 09-2022.

    Für Betriebe, die zu September 2022 nicht bei der Weinkontrollbehörde hinterlegt waren: Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die zuständige Weinkontrolle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nein

    Verfahrensablauf

    Analoges Antragsverfahren:

    Für die Bestellung von Weinbegleitdokumenten wenden Sie sich bitte an das Hessische Landeslabor (Weinkontrolle).

    Digitales Antragsverfahren:

    Das digitale Antragsverfahren wird im Laufe des Jahres 2023 zur Verfügung gestellt und führt Sie durch den Prozess zur Beantragung von Weinbegleitdokumenten

    Fristen

    Weinbegleitdokumente müssen unmittelbar vor dem Beginn des Transports erstellt werden. Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Mit der Signierung des digitalen Weinbegleitdokuments ist es sofort gültig. Es gibt keine Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Gebühr 6.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Weintransporte, Beförderung von Weinerzeugnissen, Spedition, Weinbau, Weinbegleitdokument, Weinanbau, Weinkontrolle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de