Meldung Aalbewirtschaftungspläne - kommerzieller Fischfang Entgegennahme

    Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgeben

    Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die obere Fischereibehörde senden.

    Beschreibung

    Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie jeden Fangtag dokumentieren.

    Sie können die Jahresmeldung mithilfe des Online-Dienstes abgeben oder Ihre Aufzeichnungen postalisch an die Behörde versenden.

    In Ihrer Jahresmeldung geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Voraussetzungen

    Keine

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Monate

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) am 14.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Aalverordnung, Aale, Aalfischerei, Aalfang

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de