Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung einer Person zur Aalfischerei

    Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren

    Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person registrieren.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
    • Sie geben an, ob sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fisch-Gebiet ein.
    • Die Anzeige ist formlos und die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
    • Sie erhalten dann eine Registriernummer.

    Fristen

    Vor der ersten Aalfischerei

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) am 10.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2023

    Stichwörter

    Aalfischerei Registrierung, Aalfischerei registrieren, Aalfischerei Anmeldung, Aalfischerei, Aalfischerei anzeigen, Aalfischerei anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de