Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 11 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 [DE]:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
- Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
Fristen
Bei Aufgabe der Aalfischerei
Kosten
Verwaltungsgebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) am 10.08.2022
Geändert am 30.01.2023
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