Befähigungsschein Begasung Erteilung

    Die Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen

    Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

    Der Befähigungsschein wird auf höchstens sechs Jahre befristet. Die Geltungsdauer kann um jeweils sechs Jahre verlängert werden. Voraussetzung, für die Verlängerung der Geltungsdauer des Befähigungsschein, ist ein anerkannter Fortbildungslehrgang vor Ablauf der Geltungsdauer.

    Ein Befähigungsschein kann für Begasungen erteilt werden oder auch für die Verwendung von Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln. 

    Nähere Bestimmungen, was bei Begasungen zu beachten ist, enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), je nach Begasungsmittel und Art der Begasung. 

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrenstoffe beim Regierungspräsidium Kassel.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Kassel.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über das Mindestalter von 18 Jahren.
    • Nachweis über die Zuverlässigkeit des Antragstellers durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses nach Belegart O.
    • Nachweis über die für die sichere Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse.
    • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
    • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge, das bescheinigt, dass der Antragsteller physisch und psychisch geeignet ist, mit dem Begasungsmittel umzugehen. Das Zeugnis darf zum Zeitpunkt des Antrages auf Ausstellung des Befähigungsscheins nicht älter als ein Jahr sein.
    • Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang zur Vermittlung der Sachkunde für die Durchführung der vorgesehenen Begasungen. Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung).
    • Bescheinigung über eine erfolgte Unterweisung über die sichere und sachgemäße Bedienung von Begasungsgeräten oder -anlagen sowie über die Teilnahme an Begasung/Begasungen. 
    • Bei Begasungen entsprechend der TRGS 512 oder TRGS 522 ist noch der Nachweis einer Ersthelferausbildung erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 18 Jahre
    • Erforderliche Zuverlässigkeit
    • Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    §15d Absatz 4 i. V. m. Anhang I Nr. 4.5 Absatz 1 der GefStoffV

    Rechtsbehelf

    Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.

    Verfahrensablauf

    • Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich formlos bei der zuständigen Behörde beantragen.
    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

    Fristen

    Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.

    Der Befähigungsschein wird auf höchstens sechs Jahre befristet. Die Geltungsdauer kann um jeweils sechs Jahre verlängert werden, wenn die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind und der Befähigungsscheininhaber vor Ablauf der Geltungsdauer einen Fortbildungslehrgang nach Anhang I Nr. 4.4 Abs. 5 absolviert hat.

    Bearbeitungsdauer

    Zeitnah nach Antragseingang

    Kosten

    Es fallen Gebühren und Auslagen an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um Begasungen durchführen zu können, wird eine Erlaubnis benötigt, welche die zuständigen Dezernate für Arbeitsschutz- und Sicherheitstechnik in den Regierungspräsidien erteilen.

    Der Arbeitgeber hat eine Begasung spätestens eine Woche vor deren Durchführung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 24.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Stichwörter

    Begasung, Biozid-Produkte, Pflanzenschutzmittel, Verantwortliche Person, Sachkunde, Sachkundige Person, Befristet, Inhaber, Befähigungsschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de