Unfall oder Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung bzw. Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung Ihrer angestellten Person/en gekommen ist. Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Anhaltspunkt besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden.
Zuständige Stelle
Arbeitsschutzvollzugsdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Arbeitsschutzvollzugsdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Erforderliche Unterlagen
Anzeige Unfall oder Betriebsstörung
Unfallort / Ort des Schadensfalles
geschädigte Person(en) (Anzahl, Namen)
verursachende Gefahrstoff
Arbeitgeber der geschädigten Person(en) bzw. betroffene Firma (jeweils mit Adresse)
Ansprechpartner am Unfallort / Ort des Schadensfalls
Unfallzeitpunkt
Unfallhergang
Art der Verletzungen / Tod / Schadensereignis
Anzeige Krankheits oder Todesfälle
Beschäftigungsort
geschädigte Person(en) (Namen)
Verursachende Gefahrstoff
Genaue Angabe der Tätigkeit
Arbeitgeber der geschädigten Person(en)
Nach § 13 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortliche Person
Gefährdungsbeurteilung nach § 6. Gefahrstoffverordnung (GefstoffV)
Ggf. Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich
Rechtsgrundlage(n)
§18 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Verfahrensablauf
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:
Sie reichen Ihre Anzeige ein.
Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
Die zuständige Behörde fordert ggf. Unterlagen nach
Fristen
Zeitnah zum Ereignis (unverzüglich)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.05.2022
Geändert am 26.01.2023
Stichwörter
Amtliche Konsequenz, Ordnungswidrigkeit, nicht messtechnische Expositionsermittlung, Unfallmeldung, Betriebsstörung, Personenschaden, Polizei, Technische Mängel, Ungewollte Freisetzung, Krankheits- und Todesfälle, Sachkunde, Gesundheitsschädigung, Verletzung, messtechnische Expositionsermittlung, Arbeitsmittel, Meldung, Schaden, unkontrollierter Austritt, Staatsanwaltschaft, Anlagensicherheit, Gefährdungsbeurteilung, Veranlasste Maßnahmen, Betriebliche Konsequenz, Schäden, Unfall, gefährliche Reaktionen, Gefahrstoffe, Fachkunde, Brand, Explosion