Tierheim Betrieb

    Tierheim betreiben

    Für den Betrieb eines Tierheims ist mancherorts die Kommune zuständig.

    Beschreibung

    Einige Kommunen sind für den Betrieb des im Umkreis befindlichen Tierheims zuständig. Andere Kommunen beteiligen sich lediglich an den Kosten für den Betrieb eines Tierheims, der in solchen Fällen oftmals von Vereinen geführt wird.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Hund, herrenloses Tier, Tierasyl, Haustier, Kaninchen, Tier abgeben, Katze

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English