Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse LOnline erledigen

    Fahrerlaubnis Klasse L beantragen

    Sie können den "kleinen Traktorführerschein" beantragen.

    Beschreibung

    Sie können eine Fahrerlaubnis Klasse L beantragen.

    Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den ''kleinen Traktorführerschein". Mit ihm dürfen Sie bereits mit 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen, allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h.

    Die Fahrerlaubnis Klasse T wird unbefristet erteilt.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    • Benennung einer Fahrschule
    • Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls inklusive Meldebescheinigung)
    • ein aktuelles biometrische Lichtbild, nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Nachweis Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 1.1 zur FeV (nicht älter als 2 Jahre)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben (§ 10 Fahrerlaubnis- Verordnung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis Klasse L bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

    Fristen

    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung, § 15 Abs. 2 Fahrerlaubnis- Verordnung.

    Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 19.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Lappen, Führerschein, Landwirtschaft, Fahrerlaubnis Klasse L, Kleiner Traktorführerschein, Fuhrerschein, Klasse L, Fahrerlaubnis, Ersterteilung, Traktor, Forstwirtschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English