Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe VerlängerungOnline erledigen

    Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen

    Möchten Sie als Pflege, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtungen Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlängern? Dann können Sie für diese unter bestimmen Voraussetzungen die Folgekarte der elektronischen Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.

    Beschreibung

    Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

    Es gibt verschiedene SMC-B für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für

    • Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Psychotherapiepraxen
    • Pflege-, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
    • Apotheken

    Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine Verlängerung der SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:

    • Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
    • Geburtshilfeeinrichtungen
    • Physiotherapieeinrichtungen

    Um die SMC-B zu verlängern, müssen Sie zunächst erneut das Recht zum Führen der Karte beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

    Online-Dienst

    Verlängerungsantrag Security Module Card Typ B (SMC-B)

    ID: L100001_384918994

    Beschreibung

    Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Verlängerung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Bezirksregierung Münster.

    Ansprechpartner

    Elektronisches Gesundheitsberuferegister

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 251 411-0

    Fax: +49 251 411-2525

    E-Mail: poststelle@brms.nrw.de

    Internet

    Stichwörter

    eGBR, Register

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Münster - elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Öffnungszeiten

    Servicezeit: 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 251 411-1679

    E-Mail: info@egbr.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: giropay, Klassische Kreditkarte, Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag
    • Scan oder ein Foto des Nachweises über Ihre Vertretungsberechtigung für die Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
    • IK (Institutionskennzeichen)Nummer
    • Nummer der alten SMCB
    • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
    • Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
    • Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
    • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist ein Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Münster einzureichen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online verlängern:

    • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus
    • Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
    • Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine EMail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
    • Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
    • Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B.: Verwaltungsgebühr 40.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 01.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Stichwörter

    Physiotherapie, Institutionenkarte, Psychotherapierpraxis, SMC-B, Telematikinfrastruktur, Gesundheitspflege, Pflegeheim, Krankenpflege, Physiotherapieeinrichtung, Pflegestätte, Geburtshilfe, Verlängerung, elektronischer Institutionsausweis, Altenpflege, Pflegeeinrichtung, Betriebstätte, Geburtshilfeeinrichtung, elektronische Institutionenkarte, Praxiskarte, Heilberuf, Pflege, nicht-approbierte Gesundheitsfachberufe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English