Begrüßungsgeld Auszahlung

    Begrüßungsgeld erhalten

    Wenn Sie aufgrund Ihrer Ausbildung oder eines Studiums Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Kommune anmelden, informieren Sie sich, ob diese Kommune Ihnen ein Begrüßungsgeld auszahlt.

    Beschreibung

    Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige und einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und/ oder Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel werden nachfolgende Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis,
    • Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag
    • Mietvertrag

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahemenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Studentenbonus, Studierendenbonus, Zuzugsbonus

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de