Pharmazeutische Prüfung ZulassungOnline erledigen

    Staatsexamen Pharmazie ablegen

    Wenn Sie an einer hessischen Hochschule Pharmazie studieren und einen Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Staatsexamen) ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.

    Beschreibung

    Die Pharmazeutische Prüfung (Staatsexamen) ist Teil der pharmazeutischen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen. Studierende der Pharmazie an einer hessischen Hochschule, die an der Pharmazeutischen Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser Prüfung anmelden und zugelassen werden. 

    Die Anmeldung erfolgt beim Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG).

    Hier werden u.a. die Staatlichen Prüfungen organisiert, die Zulassungsanträge entgegengenommen, Ladungen erteilt und Zeugnisse ausgestellt.

    In der Approbationsordnung für Apotheker ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.  

    Online-Dienste

    Staatsexamen Pharmazie ablegen

    ID: L100001_374933654

    Beschreibung

    Wenn Sie an einer hessischen Hochschule Humanmedizin studieren und einen Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Staatsexamen) ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatsexamen zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in ablegen

    ID: L100001_374933656

    Beschreibung

    Wenn Sie Ausbildungsteilnehmer/in an einer in Hessen staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapie sind und Ihre Staatliche Prüfung ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120142

    64238 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift)

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Str. 5

    64295 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Kontakt

    Telefon: +49 611 3259-1000

    Telefax: +49 611 32759-1999

    E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (PH1)
    • Unterschriebener Antragsvordruck
    • Geburtsurkunde
    • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
    • Hochschulzugangsberechtigung/Abiturzeugnis
    • Stammdatenblätter
    • Famulaturbescheinigungen
    • Bescheinigungen über Unterrichtsveranstaltungen (Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den für die Prüfungszulassung erforderlichen Unterrichtsveranstaltungen gemäß § 6 Abs. 3 Ziffer 5 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)).
    1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (PH2)
    • Unterschriebener Antragsvordruck
    • Stammdatenblätter
    • Bescheinigung über Unterrichtsveranstaltungen (Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den gemäß § 6 Abs. 4 Ziffer 3 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) abzuleistenden Unterrichtsveranstaltungen.)
    • sofern der PH1 nicht in Hessen abgelegt wurde zusätzlich:
      • Zeugnis über den 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
      • Geburtsurkunde
      • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
    1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (PH3)
    • Unterschriebener Antragsvordruck
    • Bescheinigungen über das Praktische Jahr (PJ)
    • Bescheinigungen über die Teilnahme am begleitenden Unterricht (BU)
    • sofern der PH2 nicht in Hessen abgelegt wurde zusätzlich:
      • Geburtsurkunde
      • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
      • Zeugnis über den 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

    Formulare

    • Formulare: Antragsformular
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Pharmazeutische Prüfung (Staatsexamen) wird in drei Abschnitten abgelegt:

    • der Erste Abschnitt nach einem Studium der Pharmazie von mindestens zwei Jahren,
    • der Zweite Abschnitt nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren,
    • der Dritte Abschnitt nach Bestehen des Zweiten Abschnitts

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)

    Verfahrensablauf

    • Die Zulassung zur Pharmazeutischen Prüfung ist per Online-Antrag zu stellen:
    • Die Anmeldung erfolgt elektronisch
    • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
    • Der Antrag auf Zulassung kann ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden, solange der Bescheid über die Zulassung bzw. die Zurückweisung der Zulassung noch nicht zugestellt wurde. Die Antragsrücknahme muss schriftlich erfolgen.
    • Die Zulassung und zugleich Ladung zum schriftlichen Prüfungsteil wird spätestens 7 Tage vor der Prüfung über das elektronische Postfach zugestellt.
    • Mit der Zulassung erhalten Sie nähere Einzelheiten zum Prüfungsort, Beginn und Dauer der Prüfung, Sitzplatznummer (PH1), Ablauf und Technik des Prüfungsverfahrens.
    • Die Zulassung bzw. Ladung ist auszudrucken und zur Prüfung mitzubringen.
    • Die Zeugnisse über die bestandene Prüfung werden mit einfacher Postsendung zugestellt. Bescheide bei Nichtbestehen werden mit Postzustellungsurkunde zugesandt.
    • Die Zustellung ist nur an eine inländische Adresse möglich.

    Fristen

    Der Antrag auf Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt ist schriftlich in der vom HLPUG vorgeschriebenen Form zu stellen und muss für den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bis zum 10. Januar (Frühjahrstermin) oder bis zum 10. Juni (Herbsttermin) dem HLPUG zugegangen sein. Der Antrag auf Zulassung zum Zweiten und Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung muss dem HLPUG bis zu dem von ihm jeweils bekanntgegebenen Termin zugegangen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Zulassung und zugleich Ladung zur Prüfung wird spätestens 7 Tage vor der Prüfung über das elektronische Postfach zugestellt. Gemäß § 12 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO).

    Kosten

    Prüfungsgebühr: Gebühr 95.00 EUR

    Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Zulassung versagt wird oder der Rücktritt nach der Zulassung erklärt wird. Wird der Antrag zurückgenommen, bevor eine Zulassung bzw. Zurückweisung erfolgt ist, ist eine reduzierte Gebühr con 40,00 Euro zu entrichten.: Gebühr 40.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zweites Staatsexamen Pharmazie, Staatsexamen Pharmazie, PH1, Apotheker, Drittes Staatsexamen Pharmazie, Physikum, Erstes Staatsexamen Pharmazie, Erster Abschnitt, Pharmazeutische Prüfung, Zweiter Abschnitt, Landesprüfungsamt, PH2, Dritter Abschnitt, Zulassung Staatsexamen Pharmazie, Pharmazie, Apothekerin, PH3

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de