Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung

    Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung

    Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen tun.

    Beschreibung

    Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten jede Frau und jeden Mann in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.

    Um eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einzurichten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Kassel

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 58 - Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    Postfach

    34117 Kassel

    Hausanschrift

    Leuschnerstr. 71

    34134 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: offenes Parkhaus
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle "Magazinhof"
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 11
    • Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Helleböhn"
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie Linien 3 und 7

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 106-0

    E-Mail: soziales@rpks.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle

    Zunächst formloser Antrag auf Anerkennung einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Weitere Unterlagen/Nachweise/Formulare werden von der zuständigen Anerkennungsbehörde dem Antragsteller mitgeteilt.

    Voraussetzungen

    Für die Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie müssen versichern, dass für eine fachgerechte Beratung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist
    • Sie müssen sicherstellen, dass kurzfristig zur Durchführung der Beratung weitere Fachkräfte(psychologische, juristische, sozialpädagogische/sozialarbeiterische, ärztliche oder fachärztliche (Frauenheilkunde und Geburtshilfe)) hinzugezogen werden können
    • Sie müssen mit allen Stellen zusammenarbeiten, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren
    • Sie dürfen mit keiner Stelle, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden sein, und dass in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle keine Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.
    • Sie müssen sicherstellen, dass die Beratungen gemäß den Bestimmungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des StGB (§§ 218 bis 219 b) durchgeführt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klagemöglichkeit beim zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts.
    • Klageeinreichung ist auch auf elektronischem Weg möglich

    Verfahrensablauf

    Um sich als Beratungsstelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen.

    • Dazu können Sie telefonisch Kontakt zu einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter bei der für Sie zuständigen Stelle aufnehmen.
    • Dort erhalten Sie alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
    • Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann.
    • Den vollständigen Antrag mit den Anlagen reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle ein.
    • Nach Abschluss der Prüfung durch die für Sie zuständigen Antragstelle erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid.
    • Der Bescheid enthält eine Belehrung mit Informationen, was Sie unternehmen können, falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Nachweise innerhalb von 3 Monaten

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die einzelnen Bundesländer haben konkrete Ausführungsbestimmungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Beratungsleistung, Schwangerschaftsberatung, Staatliche Förderung, Anerkennung, Öffentliche und freie Träger, Mutter-Kind, Schwangerschaftskonfliktberatung, Mutter-Kind-Stiftung, Beraterinnen und Berater, Staatliche Anerkennung von Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung, Gesundheitsamt, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaft, anerkennen lassen, Beratungsstelle, Schwangerenberatung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de