Güterrechtsregister Einsicht gewähren

    Güterrechtsregister Einsicht gewähren

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Sie können Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen und/oder eine einfache oder beglaubigte Abschrift beantragen.

    Beschreibung

    Im Güterrechtsregister sind die zwischen Ehegatten vereinbarten Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung eingetragen. Die Einsichtnahme in das Register ist jedem gestattet. Von der Eintragung können Sie eine Abschrift beantragen. Diese kann auch beglaubigt werden. Sofern keine Eintragung zu der angefragten Person vorliegt, können Sie eine entsprechende Bescheinigung erhalten (Negativmitteilung).

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Amtsgerichten.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 124

    65189 Wiesbaden

    Weitere Informationen

    Kontaktdaten und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt des Amtsgerichts Wiesbaden.

    Stichwörter

    AG-WI

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erfordeltich.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Die Einsicht in das Güterrechtsregister ist jedem gestattet und nicht an Voraussetzungen gebunden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner. Die Einsichtnahme ist jedem gestattet und nicht an Voraussetzungen gebunden.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen bzw. eine Abschrift der Eintragung beantragen möchten, können Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden. Sofern es eine Eintragung gibt, können Sie vor Ort Einsicht nehmen und/oder eine Abschrift aus dem Güterrechtsregister erhalten. Sofern es keine Eintragung gibt, können Sie eine entsprechende Negativmitteilung beantragen.

    Fristen

    Es sind keine Frsiten zu beachten.

    Kosten

    Die Einsicht ist gebührenfrei.

    Für die Erteilung von Abschriften oder Bescheinigungen wird eine Gebühr von 10,00 Euro (einfache Abschrift nach Nr. 17000 KV GNotKG) oder 20,00 Euro (beglaubigte Abschrift nach Nr. 17001 KV GNotKG) erhoben.

    Vorkasse:

    Bezeichnung der Kosten:

    Zahlungsweise:

    Gegebenenfalls zusätzlich:

    Überweisung oder Kreditkartenzahlung nach Rechnungserhalt über ePayment-Plattform

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 24.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gesetzliche Güter, Güterstand, Abschrift Güterrechtsregister, Gesetzlicher Güterstand, Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft, Güterrechtsregister, Güterrecht, Einsicht Güterrechtsregister, Gütergemeinschaft, Eheregister, Ehevertrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English