Hilfsmittel für Krankenversicherte Finanzierung Blindenführhund

    Hilfsmittel für Krankenversicherte Finanzierung Blindenführhund

    Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.

    Beschreibung

    Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

    Ansprechpartner

    Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

    Internet

    Stichwörter

    gesetzliche Krankenkasse, zuständige Krankenkasse

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht

    Formulare

    Fragen Sie bei der jeweiligen Versicherung an, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.

    Voraussetzungen

    • Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
    • Verordnung durch den Augenarzt
    • Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
    • persönliche Eignung des Hundehalters
    • täglicher Auslauf
    • Halter muss ein Mobilitätstraining absolviert haben

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

    Bearbeitungsdauer

    Über Anträge auf Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich muss die Krankenkasse  innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Antragseingang entscheiden.

    Kosten

    Übernahme der Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes sowie einer monatlichen Pauschale für die Unterhaltskosten durch die Krankenkasse.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kassenleistung, Blindenhund, Krankenkassenleistung, Hilfsmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English