Hilfsmittel für Krankenversicherte Finanzierung Blindenführhund
Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.
Beschreibung
Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse .
Ansprechpartner
Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)
Internet
Stichwörter
gesetzliche Krankenkasse, zuständige Krankenkasse
Erforderliche Unterlagen
- Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht
Formulare
Fragen Sie bei der jeweiligen Versicherung an, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.
Voraussetzungen
- Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
- Verordnung durch den Augenarzt
- Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
- persönliche Eignung des Hundehalters
- täglicher Auslauf
- Halter muss ein Mobilitätstraining absolviert haben
Rechtsgrundlage(n)
- Anlage 11 zu § 25 Abs. 1 und 4 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Bearbeitungsdauer
Über Anträge auf Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Antragseingang entscheiden.
Kosten
Übernahme der Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes sowie einer monatlichen Pauschale für die Unterhaltskosten durch die Krankenkasse.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021
Geändert am 10.01.2023
Stichwörter
Krankenkassenleistung, Kassenleistung, Hilfsmittel, Blindenhund