Kombinationsleistung von Geld- und Sachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte Gewährung

    Kombination von Geld- und Sachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte

    Ein Pflegedienst kann pflegende Angehörige unterstützen.

    Beschreibung

    Für die häusliche Pflege haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Sachleistungen. Dazu gehören körperbezogene Pflegeleistungen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung. Diese häusliche Pflegehilfe wird in der Regel durch ambulante Pflegedienste erbracht.

    Werden diese Sachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen, haben die Pflegebedürftigen einen anteiligen Anspruch auf Pflegegeld ((§37 SGB XI)). Das zur Verfügung stehende Pflegegeld wird um den Prozentsatz reduziert, in dem die oder der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch nehmen.

    Die Entscheidung, in welchem Verhältnis Geld- und Sachleistung in Anspruch genommen werden, ist für 6 Monate bindend.

    Während einer Kurzzeitpflege (für bis zu acht Wochen) oder einer Verhinderungspflege (für bis zu sechs Wochen) liegt das Pflegegeld bei 50 Prozent des Betrages, der vor Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege gezahlt wurde.

    Werden Pflegebedürftige aus vollstationären Einrichtungen vorübergehend zuhause betreut, haben sie für diese Zeit auch Anspruch auf Pflegegeld. 

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

    Formulare

    Fragen Sie Ihre Pflegekasse, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.

    Voraussetzungen

    • Pflegesachleistungen werden nur teilweise in Anspruch genommen
    • gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Kombinationspflegeregelung muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
    • Reichen Sie den Antrag schriftlich ein, damit Sie belegen können, dass Sie die Kombinationspflege beantragt haben.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Die Antragstellung ist kostenlos.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kombinationspflege, Pflegeversicherung, Pflegegeld plus Sachleistungen, gesetzliche Pflegeversicherung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de