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    Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation Gewährung

    Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation Gewährung

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch erforderliche Sterilisation.

    Beschreibung

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

    Bei Frauen: Wenn  

    • eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.

    Bei gesunden Männern:

    • Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.

    In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

    Ansprechpartner

    Erforderliche Unterlagen

    • Elektronische Gesundheitskarte

    Formulare

    Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.

    Voraussetzungen

    Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021

    Geändert am 10.01.2023

    Stichwörter

    Kassenleistung, durch Krankheit erforderliche Sterilisation, Krankenkassenleistung, Sterilisation