Stationäre und ambulante Hospizleistungen für Krankenversicherte Finanzierung

    Stationäre und ambulante Hospizleistungen für Krankenversicherte Finanzierung

    Sterbende oder ihre Angehörigen, die Unterstützung benötigen, können sie sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden. Reichen die ambulante Versorgung und Begleitung nicht aus, ist die Versorgung in einem stationären Hospiz möglich.  

    Beschreibung

    Ambulante Hospizleistungen

    Sterbende oder ihre Angehörigen, die Unterstützung benötigen, können sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden. ,

    In der ambulanten Hospizarbeit begleiten ehrenamtliche Mitarbeiter der Hospizdienste schwer kranke und sterbende Menschen und deren Angehörige. Sie kommen je nach Bedarf regelmäßig für einige Stunden zu Ihnen ins Haus - auch als Ergänzung eines ambulanten Pflegedienstes. Die Mitarbeiter der Hospizdienste begleiten Sie auch in Alten-und Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe und im Krankenhaus. Ambulante Hospizdienste finanzieren sich über Zuschüsse der Krankenkassen und Spenden. Die Begleitung der Betroffenen und ihrer Angehörigen erfolgt kostenfrei.

    Stationäre Hospizleistungen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine stationäre oder teilstationäre Leistung in Hospizen in Anspruch nehmen. Diese umfasst eine palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung. Für Ihre Angehörigen stehen in der Regel Gästezimmer zur Verfügung.

    Die Kosten der Versorgung in Hospizen werden zu 95 Prozent von der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse übernommen. 5 Prozent der Kosten werden über Spenden erbracht. Ein Eigenanteil fällt nicht an.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 

    Ansprechpartner

    Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

    Internet

    Stichwörter

    gesetzliche Krankenkasse, zuständige Krankenkasse

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Stationäre Hospizleistung:

    • Ärztliche Verordnung

    Voraussetzungen

    Ambulante Hospizleistungen

    • Sterbende, die nicht im Krankenhaus in einer stationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz betreut werden,
    • oder ihre Angehörigen,

    die Unterstützung benötigen, können sie sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden.

    Stationäre Hospizleistungen

    • Menschen, die an einer unheilbaren, in absehbarer Zeit zum Tode führenden Krankheit leiden,
    • die Heilung ist ausgeschlossen und eine palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung notwendig oder von den Patienten erwünscht.
    • es ist keine Krankenhausbehandlung erforderlich und
    • eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie reicht nicht aus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei einer ablehnenden Entscheidung Ihrer Krankenkasse können Sie dagegen Widerspruch erheben.

    Verfahrensablauf

    • Versicherte haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse zu den Leistungen der Hospiz und Palliativversorgung.
    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Eigenanteile für die Versicherten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hospiz, Krankenkassenleistung, ambulant, ambulante Hospizdienste, Hospizdienst, Förderung, palliativ, stationär, Zuschuss, Ehrenamt, Sterbebegleitung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English