Eheurkunde Ausstellung bei Eheschließung im Ausland oder ehemaligen deutschen Gebiet
Das Standesamt I in Berlin stellt Eheurkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus den ehemaligen deutschen Gebieten aus, sofern diese erhalten sind.
Beschreibung
Personenstandsbücher und Standesregister aus Gebieten, in denen ein deutscher Standesbeamter nicht mehr tätig ist, werden von dem Standesamt I in Berlin geführt.
Eheurkunden werden auf Antrag denjenigen Personen erteilt, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Haben Sie im Ausland geheiratet, müssen Sie die Ausstellung der Eheurkunde bei der ausländischen Stelle beantragen, vor der Sie die Ehe geschlossen haben.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) und zur Antragsberechtigung
- Nachweis des rechtlichen Interesses
Formulare
Diverse (Kommunalabhängig)
Voraussetzungen
- Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
- Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Rechtsgrundlage(n)
- § 72 Personenstandsverordnung (PStV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 61 ff. Personenstandsgesetz (PStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 5 Abs. 5 Personenstandsgesetz (PStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 57 Personenstandsgesetz (PStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.
Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Kosten
Ist das Standesamt I in Berlin zuständig, fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Beantragen Sie die Ausstellung einer Eheurkunde im Ausland, ist das dortige Recht maßgeblich.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 29.11.2022
Geändert am 03.01.2023
Stichwörter
Ausstellung Eheurkunde, Eheurkunde