Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis
Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.
Beschreibung
Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Zuständige Stelle
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Ansprechpartner
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 2913
65193 Wiesbaden
(Zentrale Postanschrift)
Kontakt
Telefon: +49 611 3259-1000
Telefax: +49 611 32759-1999
E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.
Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.
Voraussetzungen
Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Apothekengesetz (ApoG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 2 Apothekengesetz (ApoG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Dritter Abschnitt der Apothekenbetriebsordnung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
- Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
- Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
- Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
- Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
- Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.
Fristen
Der Antrag sollte vor dem gewünschten Termin gestellt werden - mindestens:
Antragsfrist: 4 Wochen
Bearbeitungsdauer
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Kosten
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Gebühr 1500.00 EUR
für die Prüfung der Baupläne.: Gebühr 110.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 08.07.2022
Geändert am 25.01.2023
Stichwörter
Krankenhausversorgungsvertrag, Leiter Krankenhausapotheke, Krankenhausträger, Krankenhausversorgende Apotheke