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    Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis

    Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis

    Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.

    Beschreibung

    Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

    Zuständige Stelle

    Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 2

    64283 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Postanschrift

    Postfach 2913

    65193 Wiesbaden

    (Zentrale Postanschrift)

    Kontakt

    Telefon: +49 611 3259-1000

    Telefax: +49 611 32759-1999

    E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

    Internet

    Erforderliche Unterlagen

    Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.

    Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.

    Voraussetzungen

    Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
    • Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
    • Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
    • Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
    • Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
    • Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.

    Fristen

    Der Antrag sollte vor dem  gewünschten Termin gestellt werden - mindestens:

    Antragsfrist: 4 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Kosten

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Gebühr 1500.00 EUR

    für die Prüfung der Baupläne.: Gebühr 110.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 08.07.2022

    Geändert am 25.01.2023

    Stichwörter

    Krankenhausversorgungsvertrag, Leiter Krankenhausapotheke, Krankenhausträger, Krankenhausversorgende Apotheke