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    Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

    Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

    Zusammenschluss von Grundbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)

    Beschreibung

    Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern. Sie haben insbesondere den Zweck, die Nachteile geringer Flächengröße bei der Bewirtschaftung und verschiedenster Strukturmängel bei Bewirtschaftung ihrer Waldflächen auszugleichen.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
    • Gründungsprotokoll des Vereins in Kopie
    • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
    • beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
    • Mitglieder- und Flächenverzeichnis der Forstbetriebsgemeinschaft
    • Kontaktdaten der Forstbetriebsgemeinschaft
    • ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung

    Formulare

    • Formlose schriftliche Antragstellung
    • Checkliste zur Antragstellung im Internet der obersten Forstbehörde verfügbar

    Voraussetzungen

    • Gegründeter Verein mit mindestens sieben Mitgliedern
    • gewählter Vorstand
    • durch Mitgliederversammlung beschlossene Satzung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
    • Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. zwei bis vier Wochen

    Kosten

    1,00 51,00 Euro

    auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3 am 01.07.2020

    Geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    FBG, Forstwirtschaft, Waldeigentümer, Wald, Verein, Bewirtschaftung, Waldgesetz, Zusammenschluss