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    Anlagen zur Feuerbestattung Messung einzeln

    Anlagen zur Feuerbestattung Messung einzeln

    Sie betreiben ein Krematorium? Dann müssen Sie die von der Anlage ausgehenden Luftschadstoffemissionen prüfen lassen und die Messergebnisse der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.

    Beschreibung

    Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen in regelmäßigen Abständen die Emissionen für Gesamtstaub, Gesamtkohlenstoff und Dioxine und Furane durch diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) von einer anerkannten Sachverständigenstelle prüfen zu lassen. Über die Ergebnisse der Messungen ist ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.

    Zuständige Stelle

    Zuständige Behörden sind die zuständigen Regierungspräsidien.

    Ansprechpartner

    Erforderliche Unterlagen

    • Emissionsmessbericht

    Formulare

    Der Emissionsmessbericht für diskontinuierlichen Messungen (Einzelmessungen) muss inhaltlich den Anforderungen der Richtlinie VDI 4220 Blatt 2 entsprechen (Anhang A: Musterbericht für Emissionsmessungen).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    Die behördlichen Vorgaben zur Durchführung der Emissionsmessungen sowie zur Vorlage des Emissionsmessberichtes ergeben sich aus den Regelungen der Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung.

    Zukünftig soll die Vorlage der Emissionsmessberichte über das Online-Portal "EMBE-Online" erfolgen.

    Fristen

    Einzelmessungen sind frühestens drei Monate spätestens sechse Monate nach der Inbetriebnahme durch einen anerkannten Sachverständigen durchführen zu lassen.

    Der Messbericht ist innerhalb von drei Monaten nach Durchführung der Messung vorzulegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

    Geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Feuerbestattung Krematorium, Emissionsmessbericht, Emissionsmessung, Luftschadstoffe, 27. BImSchV, Emissionen