Schutzimpfungen Finanzierung
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Beschreibung
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer der Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
Ansprechpartner
Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)
Internet
Stichwörter
gesetzliche Krankenkasse, zuständige Krankenkasse
Erforderliche Unterlagen
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Rechtsgrundlage(n)
- § 20d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
- Internetseite der Ständigen Impfkommission (STIKO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 24.07.2020
Geändert am 01.06.2023
Stichwörter
Tuberkulose, Gelbfieber, Keuchhusten, Diphtherie, Typhus, Meningokokken Typ B, Masern, Tetanus, Gebärmutterhalskrebs, Meningitis, Windpocken, Grippe, FSME, Lungenentzündung, Kinderlähmung, Haemophilus Influenzae Typ B, Mumps, Schutzimpungen, Pocken, Hepatitis A, Tollwut, Röteln, Finanzierung, Japanische Enzephalitis, Hepatitis B, Schwerer Durchfall