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    Schutzimpfungen Finanzierung

    Schutzimpfungen Finanzierung

    Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.

    Beschreibung

    Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer der Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).

    Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.

    Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.

    Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse. 

    Ansprechpartner

    Erforderliche Unterlagen

    • Krankenversicherungskarte
    • Impfausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 24.07.2020

    Geändert am 01.06.2023

    Stichwörter

    Tuberkulose, Gelbfieber, Keuchhusten, Diphtherie, Typhus, Meningokokken Typ B, Masern, Tetanus, Gebärmutterhalskrebs, Meningitis, Windpocken, Grippe, FSME, Lungenentzündung, Kinderlähmung, Haemophilus Influenzae Typ B, Mumps, Schutzimpungen, Pocken, Hepatitis A, Tollwut, Röteln, Finanzierung, Japanische Enzephalitis, Hepatitis B, Schwerer Durchfall