Arznei- und Verbandmittel für Krankenversicherte Versorgung

    Arznei- und Verbandmittel für Krankenversicherte

    Krankenversicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und auf Versorgung mit Verbandmitteln.

    Beschreibung

    Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und auf Versorgung mir Verbandmitteln. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.

    Ausnahme: Für Versicherte über 18 Jahre werden die Kosten für sogenannte Bagatellmittel nicht übernommen. Dazu gehören:

    • Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten
    • Mund- und Rachentherapeutika (ausgenommen bei Pilzinfektionen),
    • Abführmittel
    • Arzneimittel bei Reisekrankheiten.

    Die Kosten für Mittel, die Sie verschreibungsfrei kaufen können, werden grundsätzlich nicht getragen. Ausnahme:  

    • Arzneimittel, die bei schwerwiegenden Erkrankungen Therapiestandard sind und vom Arzt/der Ärztin verordnet werden.

    Die Wahl der verschriebenen Mittel kann durch Rabattverträge der Krankenkassen mit Herstellern eingeschränkt sein. Diese Mittel sind dann aber auch zuzahlungsfrei.

    Für Medikamente und Verbandmittel können auch Festbeträge gelten. Eventuelle Mehrkosten müssen Sie selbst tragen. 

    zuständige Stelle

    Bei Fragen zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihren verordnenden Vertragsarzt / Ihre verordnende Vertragsärztin und an Ihre Krankenkasse.

    Zuständigkeit

    Wegen einer Verordnung von Arzneimitteln wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Facharzt / Ihre Haus- oder Fachärztin.

    Bei Fragen zur Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Krankenkasse.

    Ansprechpartner

    Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

    Internet

    Stichwörter

    gesetzliche Krankenkasse, zuständige Krankenkasse

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

        vertragsärztliche Verordnung oder Rezept

    Formulare

    Vorliegen einer vertragsärztlichen Verordnung.

    Voraussetzungen

    Gegebenenfalls gibt es Verträge zur besonderen Versorgung. Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht der Anspruch auf Arzneimittel als Sachleistungsanspruch. Sofern Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Arzneimittel im Einzelfall nicht übernimmt, können Sie Widerspruch erheben.

    Kosten

    Es fallen gegebenenfalls Gebühren an (Zuzahlung, Betrag über dem eventuellen Festbetrag). Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 08.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Stichwörter

    Arzneimittel, Medikament, Bandage, Krankenversicherung, Verschreibungspflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English