Medizinische Vorsorgeleistungen für krankenversicherte Mütter und Väter Bewilligung

    Medizinische Vorsorge für krankenversicherte Mütter und Väter

    Krankenkassen bieten Leistungen zur Prävention von Krankheiten für Mütter und Väter an.

    Beschreibung

    Als Maßnahmen zur Vorsorge von Krankheiten bieten Krankenkassen Kuraufenthalte an. Hierzu zählen

    • Mutter-Kind-Kuren (Maßnahme)
    • Vater-Kind-Kuren (Maßnahme)

    Kinder können entweder zur eigenen Behandlung oder auch (in der Regel bis zum Alter von 12 Jahren) als Begleitperson mitfahren.

    In der Regel suchen die Krankenkassen eine geeignete Kurklinik aus, berücksichtigen dabei aber individuelle Wünsche.

    Eine Kur dauert drei Wochen. Für diese Zeit müssen Sie keinen Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

    Ansprechpartner

    Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

    Internet

    Stichwörter

    gesetzliche Krankenkasse, zuständige Krankenkasse

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen erstellt der/die behandelnde Arzt/Ärztin.

    Voraussetzungen

    Für Mütter und Väter:

    • Ihre Gesundheit ist stark geschwächt. Dieser Zustand könnte in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen.
    • eine bereits eingetretene Krankheit soll sich nicht verschlimmern
    • Pflegebedürftigkeit droht

    Für die Mitnahme von Kindern:

    • Sie sind erziehungsberechtigt
    • Das Kind/die Kinder sind ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank.
    • Das Kind/die Kinder können nicht anderweitig versorgt werden.

    Das Kind/die Kinder sind noch zu klein, um sie vom Elternteil zu trennen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stimmen sich mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin ab und füllen gemeinsam das Antragsformular der Krankenkasse aus. Dieses wird zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht.

    Kosten

    Versicherte ab 18 Jahren leisten eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 24.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Müttergenesungswerk, Vater-Kind-Maßnahme, Vater-Kind-Kur, Mutter-Kind-Kur, Mutter-Kind-Maßnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English