Röntgenstrahlenschutz
Beschreibung
Röntgenstrahlen werden in der Forschung, Technik und Medizin eingesetzt. Der Betrieb von Röntgeneinrichtungen muss nach der Röntgenverordnung bei den Regierungspräsidien angezeigt bzw. genehmigt werden.
Voraussetzungen für die Anzeige bzw. Genehmigung einer Röntgeneinrichtung sind u.a. die notwendige Fachkunde des Betreibers/Anwenders sowie die mängelfreie Prüfung der Röntgeneinrichtung durch einen behördlich bestimmten Sachverständigen. Während des Betriebes ist in Zeitabständen von fünf Jahren bei allen Röntgeneinrichtungen eine Wiederholungprüfung durch einen Sachverständigen durchzuführen. Im medizinischen Bereich sind regelmäßige Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorzunehmen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Regierungspräsidium in Kassel, Gießen oder Darmstadt.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Formulare
- Formulare Regierungspräsidium Gießen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Formulare Regierungspräsidium Darmstadt:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Formulare Regierungspräsidium Kassel:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Röntgenstrahlenschutz befinden sich auf der entsprechenden Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen, Kassel oder Darmstadt.
- Röntgenstrahlenschutz RP Gießen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Röntgenstrahlenschutz RP Kassel:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Röntgenstrahlenschutz RP Darmstadt:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.06.2017
Geändert am 03.01.2023